Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Werbe-Einschaltungen
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieser AGB ist die Platzierung von Werbung auf den
von FAHRFREUDE MEDIA / Gerhard
Brunnbauer angebotenen Werbeflächen. Für alle Aufträge in
diesem Bereich gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Daten
Die für die Platzierung notwendigen Informationen, Daten und
Dateien, insbesondere Texte und Grafiken werden
nachfolgend als "Material" bezeichnet. Als "Schaltung" wird
die Veröffentlichung des Materials auf den
Internetseiten bezeichnet.
Der Auftraggeber stellt das Material rechtzeitig für die
Veröffentlichung der Werbung zur Verfügung - sechs Tage
vor dem vereinbarten Schalttermin - in der für den Zweck
geeigneten Form. Dazu ist der Auftraggeber
verpflichtet. Weiters ist der Auftraggeber verantwortlich für
die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter
Werbemittel. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere
verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung
wird keine Gewähr für die vereinbarte rechtzeitig Verbreitung
des Werbemittels übernommen. Die Übermittlung
an FAHRFREUDE MEDIA kann per E-Mail (redaktion@e-fahrfreude.cc)
oder per Post (mittels Datenträger)
erfolgen. Der Auftraggeber garantiert den technisch
einwandfreien Zustand sowie die Virenfreiheit sowohl des
Materials als auch der Datenträger und haftet für durch Fehler
verursachte Schäden. Übersandte Datenträger
oder Dokumente werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf
Kosten des Auftraggebers retour gesendet (das
Risiko für die Rücksendung trägt der Auftraggeber).
Zusatzkosten für die Bearbeitung von Bildvorlagen,
Originaländerungen etc werden nach Aufwand berechnet.
3. Auftrag, Platzierung
Der Auftrag kommt erst zustande durch a) schriftliche oder
durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags
seitens FAHRFREUDE MEDIA oder b) die online erfolgende
Verbreitung der Werbung. Mündliche Bestätigungen
sind rechtlich nicht verbindlich. Hat der Auftraggeber keinen
Platzierungswunsch für die Werbung geäußert,
kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung mit dem
im Auftrag angegebenen Umfang zustande. Die
Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem
Auftraggeber vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar,
entscheidet FAHRFREUDE MEDIA nach billigem Ermessen unter
größtmöglicher Berücksichtigung der
Interessen des Auftraggebers. Für die Platzierung von Werbung
kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die
in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
4. Mängel, Haftung
Der Auftraggeber hat selbst unverzüglich zu überprüfen, ob die
Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist und eventuelle
Mängel innerhalb von 2 Tagen zu rügen. FAHRFREUDE MEDIA sorgt
umgehend nach Erhalt der Mängelrüge für
eine Beseitigung der gerügten Mängel. Mängel sind innerhalb
von 2 Tagen ab Beginn der Schaltung zu rügen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung von FAHRFREUDE
MEDIA als genehmigt. Wird die Werbung zum
ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht
auftragsgemäß platziert, so verpflichtet sich FAHRFREUDE
MEDIA, die Schaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
nachzuholen. Ansprüche des Auftraggebers auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen., sofern FAHRFREUDE MEDIA
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorzuwerfen ist. Nur bei nachweislich von FAHRFREUDE MEDIA
oder dem Online-Angebot grob fahrlässig oder
vorsätzlich verschuldeten Mängeln der Werbung hat der
Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder ggf.
auf Veröffentlichung einer Ersatzwerbung, höchstens jedoch in
Höhe der Kosten der beanstandeten Werbung.
Eine weitergehende Haftung seitens FAHRFREUDE MEDIA oder des
Online-Angebotes wird ausgeschlossen,
sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit
vorliegt. Schlagen zwei Nachholversuche fehl, so ist der
Auftraggeber zur Preisminderung oder im Falle der
Nichterfüllung zum Rücktritt berechtigt.
Eine Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach
auf die jeweilige Auftragshöhe begrenzt. Hiervon unberührt
bleibt die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und
für die Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten. Weiters wird
jegliche Haftung ausgeschlossen, wenn die
mangelhafte Darstellung oder Funktion des Online-Werbemittels
auf der Fehlerhaftigkeit des vom Auftraggeber
oder dessen Erfüllungsgehilfen gelieferten Materials beruht.
Ein bestimmter Werbeerfolg der Schaltung wird nicht
garantiert. Für das übersandte Material räumt der Auftraggeber
für die Dauer der Schaltung sämtliche dafür
erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht zur
öffentlichen Wiedergabe im Internet.
Die Rechtseinräumung schließt auch das Bearbeitungsrecht ein,
soweit Änderungen am Material zur optimalen
Umsetzung der Schaltung erforderlich sind. Der Auftraggeber
ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm über
www.fahrfreude.cc bzw. www.e-fahrfreude.cc geschaltete Werbung
und die über Links damit verbundenen Inhalte
den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
einschließlich des Urheber- und Markenrechts, des
Presserechts, des Strafrechts, des Medienrechts, des
Jugendschutzes, des Wettbewerbs- und des jeweiligen
Berufsrechts entsprechen. FAHRFREUDE MEDIA ist berechtigt aber
nicht verpflichtet, die eingesandten Inhalte
zu überprüfen und Werbung, die diesen Bestimmungen nicht
entspricht, zurückzuweisen und ohne vorherige
Abmahnung aus dem Angebot zu nehmen, ohne den
Vergütungsanspruch zu verlieren.
Der Auftraggeber stellt FAHRFREUDE MEDIA darüber hinaus von
allen Ansprüchen dritter und Strafen
diesbezüglich frei. Diese Freistellungserklärung gilt auch für
die notwendigen und angemessenen Kosten einer
Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, die FAHRFREUDE MEDIA
bei der Durchsetzung der mit dieser
Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr der Ansprüche
dritter entstehen sollten. FAHRFREUDE
MEDIA behält sich vor, bei rechtsverbindlich angenommenen
Aufträgen, die Werbung wegen ihres Inhalts, ihrer
Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Die
Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt. Im Falle der Zurückweisung eines
Auftrags hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von
ihm bereits an FAHRFREUDE MEDIA
erbrachten Leistungen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wird der
Auftrag trotz der zunächst erklärten Zurückweisung verbreitet,
bleibt es auch bei den ursprünglichen
Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers. Werbung, die
aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht auf den
ersten Blick als Werbung erkennbar ist, wird als Werbung
deutlich kenntlich gemacht
5. Rücktritt durch den Auftraggeber
Falls ein späteres Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich
vereinbart wurde, gilt als spätester Rücktrittstermin 5
Tage
vor Aufschaltung der Anzeigen auf die Datenbank als
vereinbart. Bei einer späteren Stornierung sind 50% des
gebuchten Volumens zu bezahlen. Bei Stornierung einer bereits
laufenden Kampagne werden das bereits
ausgelieferte Volumen sowie 50% des restlichen Volumens
verrechnet. Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Fall
schriftlich oder per Email an FAHRFREUDE MEDIA zu
richten.
6. Zahlung, Fälligkeit, Verzug
Maßgeblich für den Preis der Schaltung ist die jeweils zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste (eine
Änderung der Preisliste ist vorbehalten). Im Falle einer
Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht
zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Werktagen nach
Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden. Sofern nicht eine andere Zahlungsfrist oder
Vorauszahlung vereinbart ist, wird die Zahlung der
Vergütung an FAHRFREUDE MEDIA 14 Tage nach Rechnungsstellung
fällig. Zahlt der Auftraggeber in diesem
Zeitraum nicht, gerät er in Verzug. Bei Zahlungsverzug oder
Stundung werden Zinsen in Höhe von 12% p.a.
sowie alle zusätzlich - sofern notwendig und zweckmäßig -
angefallenen Einziehungskosten berechnet.
FAHRFREUDE MEDIA kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung des laufenden Auftrags bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restliche Werbung
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist
FAHRFREUDE MEDIA berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Vertrages das Erscheinen weiterer Werbung ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen.
7. Schlussbestimmungen
Die Daten des Kunden werden gespeichert und gemäß den
maßgebenden Datenschutzbestimmungen
behandelt. Die personenbezogenen Daten werden lediglich dazu
gespeichert und verwendet, die Services von
www.tuning.at anzubieten, zu verbessern und auf die
Bedürfnisse der User abstimmen zu können. Außer in
gesetzlichen Fällen oder ohne ausdrückliches Einverständnis
des Users erfolgt keine Weitergabe der Daten an
Dritte. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung
unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder
nichtige Bestimmung ist vielmehr durch eine
solche einvernehmlich zu ersetzen, die dem
gewolltenrechtlichen Ergebnis und dem angestrebten
wirtschaftlichen Erfolg der Parteien am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung
bedürfen der Schriftform. Leistungs- und Erfüllungsort ist der
Firmensitz von FAHRFREUDE MEDIA.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist - soweit
zulässig - Linz. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu
diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Auch die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
Auf alle Verträge ist ausschließlich österreichisches Recht
anwendbar.
Stand: 20.10.2009
FAHRFREUDE MEDIA
Timesbergerstr. 1a
4060 Leonding